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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Physiotherapie: Zuzahlung heute und ab 1.1.2027

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bei Physiotherapie dazu. Die feste Pauschale je Rezept steigt zum 1. Januar 2027. Hier siehst du, was heute gilt, was ab 2027 gilt, wann du nichts mehr zuzahlst und was passiert, wenn du ohne Kassenrezept oder privat behandelt wirst.

Heute: Stand 16. Oktober 2026

Nach § 61 Satz 3 SGB V (abgerufen am 16.10.2026) beträgt die Zuzahlung bei Heilmitteln 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Zahlen musst du ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (§ 32 Abs. 2 SGB V). Die 10 Euro fallen einmal je Rezept an, die 10 Prozent auf die Kosten der Behandlungen.

Fällig ist die Zuzahlung am ersten Behandlungstag; so steht es im Vertrag nach § 125 SGB V für Physiotherapie (kurz: Kassenvertrag, Fassung vom 4. April 2022). Zur Orientierung: Die Vergütungsvereinbarung dazu (Anlage 2, gültig für Behandlungen ab 01.01.2026) nennt für eine Allgemeine Krankengymnastik als Einzelbehandlung 29,63 Euro, davon 2,96 Euro Zuzahlung. Dazu kommen einmal je Verordnung die 10 Euro.

Das sind Preise für Kassenleistungen, keine Selbstzahlerpreise. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2026. Eine Summe für 2027 nennen wir deshalb nicht.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), GKV-Spitzenverband, GKV-Spitzenverband

Ab 1. Januar 2027: 15 statt 10 Euro je Verordnung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026) ersetzt in Artikel 1 Nummer 23 den § 61 SGB V. Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung danach 10 Prozent der Kosten sowie 15 Euro je Verordnung. Nach Artikel 8 Absatz 2 gilt diese Nummer ab dem 1. Januar 2027. Der Prozentsatz bleibt gleich, die Pauschale je Rezept steigt um 5 Euro.

Für Serien über den Jahreswechsel nennt der Kassenvertrag (Fassung vom 4. April 2022) zwei Stichtage: Die 10 Prozent richten sich nach dem Zeitraum der Leistungserbringung, die Pauschale je Verordnung (dort Verordnungsblattgebühr genannt) nach dem ersten Behandlungstag. Frag bei einem Start um den Jahreswechsel vorher in der Praxis nach dem Betrag.

Quellen: Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), GKV-Spitzenverband

Wann du nichts mehr zuzahlst

Es gibt eine Belastungsgrenze: 2 Prozent deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit 1 Prozent (§ 62 SGB V). Erreichst du sie, bescheinigt dir die Krankenkasse, dass du für den Rest des Kalenderjahres nichts mehr zuzahlen musst.

Legst du der Praxis eine zum Behandlungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung deiner Kasse vor, ist der auf dem Rezept vermerkte Zuzahlungsstatus nicht mehr bindend. Unter 18 Jahren fällt bei Heilmitteln ohnehin keine Zuzahlung an.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), GKV-Spitzenverband, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Selbstzahler und Privatrezept

Ohne Kassenrezept zahlst du als gesetzlich Versicherte oder Versicherter selbst: Eine privatärztliche Verordnung genügt der Kasse laut AOK nicht. Daneben kann dir die Praxis zusätzliche private Leistungen anbieten. Nach dem Kassenvertrag bleiben schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen zulässig; die Vereinbarung darf aber nicht zur Bedingung für die Kassenleistung werden.

Wirst du als Selbstzahler behandelt, muss die Praxis dich vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn eine vollständige Übernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist (§ 630c Abs. 3 BGB). Die Verbraucherzentrale zählt Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausdrücklich zu den Behandelnden. Lass dir den Preis schriftlich geben, bevor du den ersten Termin wahrnimmst. Einen Selbstzahlerpreis nennen wir nicht: Dafür haben wir keine Primärquelle gefunden.

Bist du privat versichert, erstattet die Versicherung im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung (§ 192 VVG). Was dein Tarif bei Physiotherapie erstattet, steht in deinem Vertrag. Frag vor dem ersten Termin nach, ob die Versicherung Rezept und Rechnung der Praxis so akzeptiert.

Quellen: AOK – Die Gesundheitskasse, GKV-Spitzenverband, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

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