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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Physiotherapie: Termin, Absage, Hausbesuch (2026)

Mit dem Rezept beginnt die Terminsuche. Hier steht, wie du eine zugelassene Praxis findest, was eine Absage für dein Rezept bedeutet, was zum Ausfallhonorar belegt ist und unter welchen Bedingungen Physiotherapie zu dir nach Hause kommt.

Praxis finden und Termin bekommen

Du kannst unter den zugelassenen Praxen frei wählen. Deine Krankenkasse nennt dir auf Anfrage die Kontaktdaten zugelassener Praxen. Zusätzlich führt der GKV-Spitzenverband die Heilmittelerbringerliste: Alle dort aufgeführten Praxen dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.

Nach dem Vertrag nach § 125 SGB V für Physiotherapie (Kassenvertrag) muss die Praxis verordnete Maßnahmen nur im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten erbringen. Ist sie ausgelastet, musst du es woanders versuchen. Sie darf eine Behandlung in begründeten Einzelfällen ablehnen oder abbrechen und muss dir den Grund nennen. Eine Terminvermittlung durch die 116117 wie bei Facharztterminen belegen wir für Physiotherapiepraxen nicht.

Videotermine sind freiwillig: Sie brauchen das Einverständnis beider Seiten und eine schriftliche Vereinbarung.

Quellen: GKV-Spitzenverband, GKV-Spitzenverband

Absage, Pause und Ausfallhonorar

Eine Absage kann das Rezept gefährden: Die Pausenregel von 14 Kalendertagen zählt auch dann, wenn du selbst absagst. Bei Krankheit sowie bei Ferien oder Urlaub nennt der Kassenvertrag Ausnahmen. Vereinbare beim Absagen gleich einen neuen Termin.

Die Kasse zahlt nur, was stattgefunden hat: Nicht in Anspruch genommene Leistungen dürfen nicht abgerechnet werden. Ein verpasster Termin läuft also nicht über die Kasse. Ob die Praxis dir selbst etwas berechnen darf, richtet sich nach allgemeinem Recht. Für den Behandlungsvertrag gelten die Vorschriften über das Dienstverhältnis (§ 630b BGB). Nimmst du die Behandlung nicht an und gerätst damit in Annahmeverzug, kann die Praxis danach die vereinbarte Vergütung verlangen. Sie muss sich aber anrechnen lassen, was sie dadurch erspart oder anderweitig verdient (§ 615 BGB).

Ob ein ausgefallener Termin darunter fällt, hängt vom Einzelfall und von eurer Vereinbarung ab. Eine feste Absagefrist oder einen Betrag nennen wir nicht: Beides haben wir nicht belegen können. Frag vor dem ersten Termin, ob die Praxis eine Regel hat, und lass sie dir schriftlich geben. Sage Termine früh und nachweisbar ab, zum Beispiel per E-Mail. Bei einer strittigen Rechnung lass dich rechtlich beraten.

Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Hausbesuch

Einen Hausbesuch muss die Ärztin oder der Arzt verordnen. Die Richtlinie lässt das nur zu, wenn du die Therapeutin oder den Therapeuten aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kannst oder der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

Ist ein Hausbesuch verordnet, kann die Praxis ihn innerhalb ihres üblichen Praxisbereichs nach dem Kassenvertrag grundsätzlich nicht ablehnen. Frag die Praxis, welches Gebiet sie abdeckt, bevor du den Termin ausmachst.

Die Kasse vergütet verordnete Hausbesuche als Pauschale, das Wegegeld ist darin enthalten. Laut Anlage 2, gültig ab 01.01.2026, sind das 22,78 Euro für den Hausbesuch im häuslichen Umfeld, davon 2,28 Euro Zuzahlung. Das entspricht dem 10-Prozent-Anteil. Einen Hausbesuchspreis für Selbstzahler nennen wir nicht: Dafür haben wir keine Primärquelle gefunden.

Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), GKV-Spitzenverband, GKV-Spitzenverband

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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